Ganztagsschule
Ganztagsschulen bilden seit mehreren Jahren einen herausragenden Schwerpunkt in der Schulentwicklung Mecklenburg-Vorpommerns. Gesetzliche Regelungen zur GTS finden sich im Schulgesetz §39 sowie in der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in M- V“.
Ziel
Interessen und Neigungen der Jugendlichen entdecken und fördern
Gemeinschaftliches Miteinander kennen lernen
Organisation
- | Umfasst Klassenstufen 5-10 |
- | In der Regel in gebundener Form - d. h. alle Schüler belegen verpflichtend mindestens ein Ganztagsangebot (GTA) |
- | Teilweise gebundene Form- 85% der Schüler belegen verpflichtend die GTA |
- | Offene Form- Schüler können aus dem Angebot der Schule zu Beginn eines Schuljahres verpflichtend für ein Schuljahr das GTA auswählen (vorwiegend aus den Klassenstufen 5-8) |
- | Schulzentrum bevorzugte bisher die offene Form – neue Umfrage erforderlich |
- | Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes mit Aussagen zur veränderten Unterrichtsorganisation, zu Förder- und Differenzierungskonzepten, zur Organisation individueller Lernzeiten, zur Öffnung der Schule und zur Gestaltung und Entwicklung der Schulkultur |
- | Überarbeitung des Raumkonzeptes |
- | Angebote sind allen Schülern kostenfrei zugänglich; in Ausnahmefällen können kostenpflichtige Angebote unterbreitet werden (z. B. Ozeaneum) |
Das Schulzentrum ist eine offene Ganztagsschule und unterbreitet zahlreiche Ganztagsangebote:
- Hausaufgabenbetreuung
- sportliche Betätigungen
- Förderung leistungsstarker oder leistungsschwacher Schüler in verschiedenen Bereichen
- Chor und Band
- Fotografie und Keramik
Das Angebot wird jährlich aktualisiert und den Bedürfnissen der Schüler angepasst. Die Teilnahme an den Angeboten ist für die Orientierungsstufe verpflichtend.