Ganztagsschule

Ganztagsschulen bilden seit mehreren Jahren einen herausragenden Schwerpunkt in der Schulentwicklung Mecklenburg-Vorpommerns. Gesetzliche Regelungen zur GTS finden sich im Schulgesetz §39 sowie in der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in M- V“.

Ziel
Interessen und Neigungen der Jugendlichen entdecken und fördern
Gemeinschaftliches Miteinander kennen lernen

Organisation

Umfasst Klassenstufen 5-10

In der Regel in gebundener Form - d. h. alle Schüler belegen verpflichtend mindestens ein Ganztagsangebot (GTA)

- Teilweise gebundene Form- 85% der Schüler belegen verpflichtend die GTA

- Offene Form- Schüler können aus dem Angebot der Schule zu Beginn eines Schuljahres verpflichtend für ein Schuljahr das GTA auswählen (vorwiegend aus den Klassenstufen 5-8)
- Schulzentrum bevorzugte bisher die offene Form – neue Umfrage erforderlich

- Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes mit Aussagen zur veränderten Unterrichtsorganisation, zu Förder- und Differenzierungskonzepten, zur Organisation individueller Lernzeiten, zur Öffnung der Schule und zur Gestaltung und Entwicklung der Schulkultur

- Überarbeitung des Raumkonzeptes

- Angebote sind allen Schülern kostenfrei zugänglich; in Ausnahmefällen können kostenpflichtige Angebote unterbreitet werden (z. B. Ozeaneum)

Das Schulzentrum ist eine offene Ganztagsschule und unterbreitet zahlreiche Ganztagsangebote:

  • Hausaufgabenbetreuung
  • sportliche Betätigungen
  • Förderung leistungsstarker oder leistungsschwacher Schüler in verschiedenen Bereichen
  • Chor und Band
  • Fotografie und Keramik

Das Angebot wird jährlich aktualisiert und den Bedürfnissen der Schüler angepasst. Die Teilnahme an den Angeboten ist für die Orientierungsstufe verpflichtend.