Sonderpädagogin & Sozialraum
Mein Name ist Cornelia Sternberg und ich arbeite als Sonderpädagogin für Verhaltensgestörtenpädagogik am Schulzentrum am Sund.
Zu meinen Aufgaben gehören u.a.:
- Leitung des Sozialraum-Teams
- Koordination sämtlicher pädagogischer und sonderpädagogischer Förderpläne /
des Nachteilsausgleichs
- Anträge zur Diagnostik und Fortschreibungen
- Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Kollegen
- Hilfestellung und Beobachtung aller Kinder mit Lern- und/oder Verhaltensproblemen in
den Klassenstufen 5-8
- Zusammenarbeit mit ansässigen Therapeuten, Familienhelfern, dem Jugendamt, u.a.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an mich unter csternberg@SZHST.onmicrosoft.com
Unser Sozialraum in B 119
Leitlinien:
1. Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
2. Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
3. Jeder muss das Recht des anderen respektieren und ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
Liebe Schüler*Innen, sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule gibt es seid 2018 unseren Sozialraum. Dieser wird von unserer Sonderpädagogin Frau Sternberg und einem Sozialraum-Team betreut. Dort werden Schüler und Schülerinnen betreut, die temporär aufgrund ihres Verhaltens oder Verstößen gegen die Schulregeln des Unterrichts verwiesen worden sind und im Anschluss ihr Verhalten reflektieren und verbessern lernen, während alle anderen Kinder in Ruhe weiter lernen können.
Die Erziehungsberechtigten werden von dem Mitarbeiter des Sozialraum- Teams über das Fehlverhalten ihres Kindes verständigt, der mit dem Kind reflektiert und gearbeitet hat. Der Schüler/ die Schülerin geht zum folgenden Unterrichtsblock zurück in den regulären Unterricht und ist verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen und sich über aufgegebenen Hausaufgaben zu informieren. Der Klassenleiter erhält eine Kopie des ausgefüllten Formblatts vom Sozialraum-Team zur Abheftung in das pädagogische Tagebuch der jeweiligen Klasse.
Zusatzinformation: Nach dreimaligem Ausschluss vom Unterricht innerhalb von 14 Tagen erhält der Schüler/ die Schülerin einen schriftlichen Tadel, kommt es danach zu einem weiteren unmittelbaren Ausschluss vom Unterricht, kann die Schule den Schüler oder die Schülerin bis zu einer Woche vom Unterricht suspendieren.